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Scheidungsmythen im Faktencheck
Rechtsanwältin Mag. Mariella Hackl klärt auf
© Shutterstock
Eine Scheidung ist ein emotional belastender Schritt – und wird oft von falschen Vorstellungen begleitet. Rund um Trennung, Vermögensaufteilung und Unterhalt kursieren zahlreiche Scheidungsmythen, die Betroffene zusätzlich verunsichern.
Wir haben mit Mag. Mariella Hackl, Rechtsanwältin, eingetragene Mediatorin und Obfrau des Verbands Steirischer Rechtsanwaltsmediatoren, über die häufigsten Irrtümer gesprochen.

Mythos 1: „Wenn ich nicht heirate, erspare ich mir Streit vor Gericht.“
Viele Paare glauben, dass eine Lebensgemeinschaft im Trennungsfall unkomplizierter ist. Doch das stimmt nicht. „Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen – insbesondere bei Vermögensfragen oder beim Kindesunterhalt“, erklärt Hackl.
Expertinnen-Tipp: Bereits im Vorfeld einen Partnerschaftsvertrag abschließen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Mythos 2: „Wenn ich gehe, bleibt mir nichts.“
Ein weit verbreiteter Irrglaube betrifft die Vermögensaufteilung. Viele denken, dass der Partner oder die Partnerin im Trennungsfall leer ausgeht. „Tatsächlich gilt grundsätzlich eine 50:50-Quote. Alles, was während der Ehe gemeinsam geschaffen wurde, wird zwischen beiden Partnern aufgeteilt“, betont die Expertin.
Mythos 3: „Ich darf die Ehewohnung nicht verlassen.“
Viele Ehepaare glauben, dass das Verlassen der Ehewohnung automatisch als „böswilliges Verlassen“ und damit als Schuld am Scheitern der Ehe ausgelegt wird. Fakt ist: „Das stimmt so nicht. Wenn ein weiteres Zusammenleben unzumutbar ist, darf man selbstverständlich gesondert wohnen. Ratsam ist allerdings, eine schriftliche Zustimmung des Partners einzuholen.“
Fazit der Scheidungsmythen: Rechtzeitig informieren und beraten lassen
Scheidungsmythen können zu unnötiger Unsicherheit führen. Wer rechtzeitig juristische Beratung in Anspruch nimmt, kann Konflikte vermeiden und faire Lösungen finden.
KONTAKT
Mag. Mariella Hackl
Rechtsanwältin & eingetragene Mediatorin,
Obfrau Verband Steirischer Rechtsanwaltsmediatoren
Kanzleisitz: Kirchbach 5, 8082 Kirchbach-Zerlach
Besprechungskanzleien: Grieskai 76, 8020 Graz
Johann-Kamper-Ring 5, 8075 Hart bei Graz
Tel.: 03116/210 22 | office@kanzleihackl.at
www.kanzleihackl.at
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