Flug ausgefallen, ohne Ersatz – wann gibt’s Entschädigung?

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Nach einem Flugausfall haben viele Reisende das Gefühl, ganz auf sich alleine gestellt zu sein. Doch das ist nicht der Fall! Das Gesetz hat vorgesorgt und sieht umfangreiche Rechte für Passagiere vor, die von ihrer Fluggesellschaft sitzengelassen werden. Aber was bedeuten diese Rechte für Sie und wie kommen Sie zu Ihrem Geld? Wagen wir einen Ausflug ins Reiserecht:

Was garantiert die EU-Verordnung nach einem Ausfall?

In der EU sind Fluggesellschaften verpflichtet, Passagiere für Flugverspätungen und -ausfälle zu entschädigen. Die EU-Verordnung 261/2004 garantiert eine Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge ab einer Entfernung von 1.500 km. Diese Verordnung wurde 2004 eingeführt, um Fahrgastrechte in der Europäischen Union zu gewährleisten. Eine zunehmende Anzahl von Billigfluglinien drängte damals auf den Markt und nicht jeder nahm es so genau mit dem Kundenservice. Die Luftfahrtindustrie wurde daher sehr genau unter die Lupe genommen, da sich viele Reisende darüber beschwerten, gestrandet zu sein und keine angemessene Entschädigung für ihre Flugverspätungen zu erhalten. 

Es ist begrüßenswert, dass die Dinge heute einfacher für Kunden geworden sind. Trotzdem wissen nur die wenigsten überhaupt, dass ihnen ein Anspruch nach Ausfällen zusteht. Was also ist im Falle eines Ausfalls zu tun?

Was die EU-Flugreiseverordnung für Sie bedeutet

Grundsätzlich geht es den meisten Passagieren zwar eher darum, pünktlich an ihr Ziel zu kommen. Wenn dies aber nicht funktioniert, ist eine Entschädigung sicher die zweitbeste Möglichkeit. Zunächst einmal sollten Sie prüfen lassen, ob Sie für eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung infrage kommen. Dies kann mit wenig Aufwand eine Zahlung von bis zu 600 Euro für Ihre Reisekasse bedeuten. Hinzu kommt der jeweilige Wert des Flugtickets, wenn sie auf die Beförderung mit einem angebotenen Ersatzflug verzichten. Zu guter Letzt muss die Fluggesellschaft Ihnen auch Kosten erstatten, die im Zusammenhang mit dem Ausfall entstanden sind, wie beispielsweise Übernachtungskosten in einem angemessenen Rahmen.

Wie einen Entschädigungsanspruch einreichen?

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug ohne besonderen Grund storniert, sollten Sie versuchen einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Es gibt drei Arten von Ansprüchen, die Sie einreichen können: 

  • Füllen Sie ein Antragsformular für Flugverspätungen und Stornierungen aus, mit dem Sie Entschädigung gemäß der EU Richtlinie fordern. 
  • Eine Rückerstattung ihrer Flugkosten und des Ticketpreises inklusive aller Steuern und Gebühren.
  • Eine Wiedergutmachung zusätzlicher Kosten wie Transport-, Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen, die durch die Stornierung verursacht wurden.

Das Formular fragt nach Informationen wie Ihrer Buchungsreferenznummer, Kontaktdaten und Ticketnummer. Sie müssen Informationen darüber bereitstellen, was auf Ihrem speziellen Flug passiert ist – ob er verspätet war oder ganz annulliert wurde – und wie viel Zeit Sie verspätet waren oder Ihren Flug insgesamt verpasst haben. Das Formular bittet auch um Informationen über alle Kosten, die durch die Verspätung oder Annullierung entstanden sind. Falls Ihre Fluglinie kein entsprechendes Formular bereitstellt, können Sie die Forderung auch selbst einreichen. 

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich aber an ein Legal Tech-Unternehmen wenden. Webseiten wie Flightright sind darauf spezialisiert solche Ansprüche einzutreiben, was Sie auch in Betracht ziehen sollten, wenn Sie wenig Zeit oder keine Lust auf die Mühen mit Ihrer Entschädigung haben.

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