Scheidung und Vermögensaufteilung: Was Sie wissen müssen!

Auszug aus dem STEIRERIN Scheidungsguide 2023: Was es in puncto Vermögensaufteilung bei Trennungen zu beachten gibt.

5 Min.

© Shutterstock

Wenn es um das liebe Geld geht, kochen die Emotionen bei einer Scheidung schon einmal hoch. Was es in puncto Vermögensaufteilung bei Trennungen zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Günter Lippitsch.

Rund jede zweite Ehe in Österreich endet in Scheidung. Neben dem Thema des Sorgerechts zählt die Aufteilung der Vermögenswerte bei einer Trennung zu den wohl emotionalsten Themen. In vielen Fällen ist es nicht einfach, das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen zwischen den ehemaligen Partnern aufzuteilen. Das österreichische Recht sieht hierfür verschiedene Regelungen vor. Wie die Aufteilung des ehelichen Vermögens bei Scheidung genau aussieht, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und was der jahrelange Streit um eine Katze damit zu tun hat, erklärt Rechtsanwalt Dr. Günter Lippitsch.

Was umfasst das eheliche Vermögen?
Das eheliche Vermögen umfasst alles, was ein Ehepaar während der Ehezeit angeschafft hat, auch Schulden. Dabei wird in der Regel die Vermögenssituation der Eheleute zu Beginn der Ehe und am Tag der Scheidung verglichen. Auf dieser Grundlage wird die Aufteilung des Vermögens durchgeführt.

Im Idealfall wird das Vermögen in einer einvernehmlichen Scheidung geklärt. Falls sich die Parteien jedoch nicht einigen können, wie sieht da das Prozedere aus?
Für die Teilung des Vermögens findet ein eigenes Aufteilungsverfahren im Anhang an das Scheidungsverfahren statt. Die Entscheidung über die Aufteilung wird zwar bei Gericht gefällt, trotzdem handelt es sich um ein Außerstreitverfahren, für das andere Richtlinien gelten. Diesbezüglich kommt es oftmals zu Stolperfallen.

Inwiefern?
Aufteilungsverfahren sind in der Regel sehr kostenintensiv, unter anderem auch da oftmals die Expertise von Sachverständigen notwendig wird. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken diesen Bereich der Außerstreitverfahren aber nicht ab.

Dr. Günter Lippitsch von Lippitsch.Hammerschlag Rechtsanwälte in Graz vertritt mit einer Berufserfahrung von mehr als 20 Jahren als konsequenter Verfechter die Interessen seiner Mandanten zum Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht. Die intensive Befassung mit dem Zivilverfahrensrecht im Rahmen seiner Dissertation führte Dr. Günter Lippitsch zurück an die Universität, wo er als einer von nur zwei Lektoren österreichweit rund um das Thema Familienrecht am Institut für Zivilverfahrensrecht der Karl-Franzens-Universität Graz tätig ist. © Oliver Wolf

Ihr Tipp diesbezüglich?
Man sollte sich vor dem Unterschreiben einer Rechtsschutzversicherungspolizze das Kleingedruckte gut durchlesen. Darin sind meist viele Ausnahmen aufgelistet, die man gut kennen sollte. Und für den Fall, dass man die Abdeckung für gewisse Bereiche doch gerne hätte, sind diese separat vorab mit der Versicherung zu verhandeln.

Sie vertreten oft Klientinnen und Klienten in Fragen der Vermögensaufteilung bei Scheidung – was sind die häufigsten Streitthemen?
Grundstück, Haus und Geldanlagen zählen sicher zu den häufigsten Themen. Aber es wird auch schon mal über Kaffeehäferl oder den Kater gestritten, wie vor Kurzem. In diesem Fall hat mein Klient vor dem Obersten Gerichtshof den Kater zugesprochen bekommen. Tiere werden in so einem Fall als „Sache“ behandelt, da man ja schlecht ein Gutachten über die psychischen Befindlichkeiten der Katze erstellen kann.

Was geschieht mit dem Vermögen, das einer der Partner mit in die Ehe gebracht hat?
Das aufzuteilende Vermögen betrifft immer nur die Zeit, wo beide verheiratet waren. Hat jemand etwa vor oder während der Ehe geerbt, dann scheidet dies aus dem ehelichen Vermögen aus und ist nicht Verhandlungssache.

Was passiert aber nun, wenn auf einem geerbten Grundstück gemeinsam ein Haus gebaut wird?
Das macht die ganze Sache zwar komplexer, aber auch hierfür gibt es klare Richtlinien. Der Wert des Grundstückes und des Hauses wird berechnet und der Teil, der jeweils nur einem zusteht, wird abgezogen. Die Bewertung geschieht durch jeweilige Sachverständige. Das heißt: Auch wenn man in aufrechter Ehe die Hälfte eines Grundes an den Ehepartner oder die Ehepartnerin übergibt (oder schenkt), fällt dieser Teil ohne Ausgleichszahlung nach der Scheidung zurück an den Gebenden. Aber Achtung: Es kann auch anders vertraglich festgehalten werden. Dies ist ebenfalls eine häufige Stolperfalle.

© Shutterstock

Ist ein Partner besonders sparsam oder gewinnt in aufrechter Ehe im Lotto, hätte derjenge dann Anspruch auf diesen Teil des Vermögens?
Ja. Auch Lottogewinne zählen zum gemeinsamen Vermögen. Und in puncto Angespartes kann man nur ganz salopp sagen, dass der Sparsame am Ende manchmal der Depp ist. Mein Tipp daher: einen möglichst ausgeglichenen Haushalt führen beziehungsweise vorab einen Ehevertrag errichten.

Können Eheverträge während der Ehe auch abgeändert werden?
Ja. Eine an den Lebenszuschnitt angepasste Adaption ist sowieso regelmäßig zu empfehlen.

Betrifft das auch das Unternehmensvermögen beziehungsweise Unternehmensübergaben?
Unternehmensvermögen ist nur dann von der Aufteilung ausgeschlossen, wenn keine Vermengung mit dem Privatvermögen stattgefunden hat. Auch hier empfehle ich eine Absicherung durch einen Ehevertrag. Dies ist insbesondere relevant, wenn eine Nachfolge der Kinder angedacht wird.

Einen Tipp von Ihnen zum Abschluss.
Lassen Sie sich in puncto Ehevertrag, Grundstücksübertragungen, Betriebsübergaben und Co. am besten immer von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten. Diese sind die Experten für Recht, die sich auch vor Gericht mit den Verfahren beschäftigen.

www.anwalt-graz.at

___________________________

Hier gehts zum E-Paper: STEIRERIN Scheidungsguide 2023

© Shutterstock

Abo

Immer TOP informiert: Mit dem Print-Abo der STEIRERIN – ob als Geschenk, oder für dich selbst!