Digitaler Nachlass: Wie regelt man das Online-Leben nach dem Tod?
Zwei Rechtsexpertinnen klären auf.
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E-Mails, Social-Media-Profile, Online-Abos: Unser digitales Leben hinterlässt auch nach dem Tod Spuren. Wer darf darauf zugreifen und was sollten wir schon zu Lebzeiten regeln? Zwei Rechtsexpertinnen erklären, worauf Angehörige achten müssen.
Digitaler Nachlass: Daran sollte man denken
Nach einem Todesfall denken Angehörige an vieles: Begräbnis, Dokumente, Bankkonten, Versicherungen, etc. Was dabei leicht übersehen wird, liegt oft unsichtbar in Smartphones, Laptops und Clouds. Denn auch das digitale Leben gehört zum Nachlass – mit all seinen Fotos, Nachrichten, Verträgen und möglicherweise auch Vermögenswerten. Doch einfach das Handy entsperren, Accounts löschen oder Abos kündigen? So unkompliziert ist es rechtlich nicht. Die Anwältinnen Nicol Sartor und Katharina Binder erklären, was Angehörige wissen sollten und wie sich der digitale Nachlass rechtzeitig regeln lässt.

Was gehört rechtlich zum digitalen Nachlass?
Sartor und Binder: Die überraschende Antwort lautet: Rechtlich gibt es keinen eigenen „digitalen Nachlass“. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen einem Fotoalbum im Schrank und Fotos in der Cloud, zwischen einem Brief und einer E-Mail oder zwischen einem Sparbuch und Kryptowährungen. Entscheidend ist, ob ein Recht, ein Gegenstand oder eine Verpflichtung vererblich ist. Dazu können E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Daten, Domains, Online-Guthaben, digitale Verträge und Kryptowährungen gehören. Auch der wirtschaftliche Wert spielt für die Vererblichkeit keine entscheidende Rolle, denn selbst private oder scheinbar wertlose Inhalte können Teil des Nachlasses sein.
Dürfen Angehörige einfach das Smartphone oder den Computer des Verstorbenen entsperren und die Inhalte durchsuchen?
Ein Smartphone ist heute Aktenschrank, Fotoalbum, Briefsammlung und Schlüsselbund in einem. Allein die familiäre Nähe berechtigt deshalb nicht zu einem unbegrenzten Zugriff. Entscheidend ist, wer die Verlassenschaft rechtlich vertreten darf und welchem Zweck der Zugriff dient. Mehrere zur Verwaltung berechtigte Erben handeln grundsätzlich gemeinsam, sofern sie nichts anderes vereinbaren. In der Praxis gilt: Gerät sichern, keine Zugangscodes ausprobieren, keine Daten verändern und keinesfalls einen Werksreset durchführen.
Haben Erben einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu digitalen Konten, auch wenn das Passwort fehlt?
Hier können Recht und Technik auseinanderfallen. Erben können rechtlich Anspruch auf Zugang haben und technisch trotzdem vor einer verschlossenen Tür stehen. Plattformanbieter dürfen einen Nachweis über den Todesfall, die Erbenstellung und die Vertretungsbefugnis verlangen; nach der Einantwortung dient dafür regelmäßig der Einantwortungsbeschluss. Bei einem verschlüsselten Gerät oder einer selbstverwahrten Krypto-Wallet hilft der rechtliche Anspruch jedoch wenig, wenn der technische Schlüssel fehlt. Gute Vorsorge beantwortet deshalb immer beide Fragen: Wer darf zugreifen, und wie gelingt der Zugang tatsächlich?
Allein die familiäre Nähe berechtigt nicht zu einem unbegrenzten Zugriff.
Nicol Sator und Katharina Binder, DORDA-Rechtsanwältinnen
Was geschieht mit laufenden digitalen Verträgen, Streaming-Abos & Co?
Der Tod drückt nicht automatisch auf „Kündigen“. Ob ein Vertrag endet, auf die Erben übergeht oder nach besonderen Vertragsbedingungen abgewickelt wird, hängt vom jeweiligen Dienst ab. Bei einem Streaming-Abo steht meist die laufende Zahlung im Vordergrund, bei einem Cloud-Speicher können durch eine voreilige Kündigung wichtige Daten verloren gehen. Hinzu kommt: Viele digitale Inhalte werden nicht verkauft, sondern lediglich lizenziert. Eine gekaufte Musikdatei oder ein E-Book folgt deshalb möglicherweise anderen Regeln als ein Buch oder eine CD im Eigentum des Verstorbenen.
Reicht es, einer Vertrauensperson eine Liste mit Passwörtern zu hinterlassen?
Eine Passwortliste öffnet vielleicht eine technische Tür, verleiht aber nicht automatisch die rechtliche Befugnis, durch diese Tür zu gehen. Sie beantwortet auch nicht, welche Daten die Vertrauensperson ansehen darf und was mit Konten, Fotos oder Vermögenswerten geschehen soll. Passwörter und insbesondere Private Keys oder Seed-Phrases gehören nicht direkt in das Testament, weil sich Zugangsdaten ändern und ein Testament im Verlassenschaftsverfahren mehreren Personen zugänglich werden kann. Eine belastbare Lösung verbindet daher drei Elemente: die rechtliche Befugnis, eine klare Handlungsanweisung und einen getrennt gesicherten Zugangsweg. So bleibt die Nachlassplanung funktionsfähig, auch wenn sich einzelne Passwörter oder Plattformen verändern.
Welche drei Dinge sollten wir heute für unseren digitalen Nachlass regeln?
Erstens: Machen Sie Ihr digitales Leben sichtbar. Notieren Sie, welche Geräte, Konten, Verträge und digitalen Werte existieren, denn von einer unbekannten Wallet oder einem vergessenen Cloud-Speicher erfahren Angehörige im Ernstfall möglicherweise nie. Zweitens: Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und halten Sie fest, was diese Person sichern, löschen, übertragen oder bewahren soll. Drittens: Organisieren Sie den Zugang sicher und trennen Sie Passwörter und Schlüssel von Testament und Nachlassliste. Wer diese drei Punkte erledigt, schützt nicht nur Vermögenswerte, sondern erspart der Familie in einer belastenden Situation unnötige Suche, Unsicherheit und Konflikte.
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